Cartoons Mai 2020
Homeoffice

Home Office kann die Arbeit vor Ort ergänzen und führt deshalb in der Regel nicht zu notwendigen Mehraufwendungen für den Arbeitnehmer. Stellt der Arbeitnehmer jedoch im Einverständnis mit dem Arbeitgeber selbst Geräte und Material für die Ausführung der Arbeit zur Verfügung, kann eine Entschädigung vereinbart werden. Es empfiehlt sich, das Arbeiten im Home Office mit einer Vereinbarung zu regeln, schreibt der Schweizerische Arbeitgeberverband. Das Bundesgericht hat für diesen Fall festgehalten, dass ohne Arbeitsplatz im Unternehmen der Arbeitgeber die Arbeitsinfrastruktur für die Berufsausübung zuhause erstatten muss.
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Bundesanwaltschaft

Der Fall Bundesanwalt Lauber dreht sich wieder schneller. Der Betrugs-Prozess um das «Sommermärchen», die Fussball WM 2006 in Deutschland, ist eben erst vor Bundesstrafgericht in Bellinzona sang- und klanglos verjährt. Für September 2020 ist dort schon der nächste Prozess angesetzt, der durch die Geheimtreffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit Fifa-Chef Gianni Infantino schwer beschädigt ist und am Pfusch von Laubers Truppe zu scheitern droht.