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Uber

Uber erreicht Teilsieg vor Gericht in Zürich
In der Debatte um den Status der Fahrer von Uber in der Schweiz hat die Firma vor Gericht gepunktet. Hintergrund ist die Frage, ob Uber-Mitarbeitende selbst- ständig oder angestellt sind. Gemäss dem Geschäftsmodell des amerikanischen Unternehmens sind sie nicht angestellt. Die Suva entschied im vergangenen Jahr jedoch, dass Uber in der Schweiz als Arbeitgeber zu betrachten sei und entspre- chend Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss. Nun hat Uber vor dem Sozial- versicherungsgericht Zürich einen Teilsieg errungen. Das Gericht hiess eine Be- schwerde der Uber Switzerland GmbH gut, die sich nicht als Arbeitgeberin sieht. Uber argumentiert, dass die Gruppe lediglich Marketingsupport leiste. Das Sozial- versicherungsgericht wies den Fall nun an die Suva zurück. Der Sachverhalt be- dürfe einer gründlichen Abklärung, heisst es im Urteil. (sda)