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Arbeitslosengeld

EU-Grenzgänger sollen neu Arbeitslosengeld vom Beschäftigungsland erhalten: Das haben die EU-Staaten entschieden. Sind diese neuen EU-Regeln dereinst in Kraft, könnte sich auch für die Schweiz die Frage stellen, ob sie diese übernehmen wird. Denn diese Vorschriften garantieren laut EU-Kommission, dass im Rahmen der Personenfreizügigkeit «niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert». Aus diesem Grund hatte auch die Schweiz damals die aktuell geltenden EU-Vorschriften freiwillig übernommen. Würde die Schweiz mit ihren rund 320 000 Grenzgängern das neue System übernehmen, könnte dies zu Ausgaben eines «höheren dreistelligen Millionenbetrags» führen, wie Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), sagte. Gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist die Schweiz jedoch nicht verpflichtet, diese neuen EU-Regelungen zu übernehmen. (sda)